Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr ist schnell einmal etwas passiert: der selbstverschuldete oder fremdverschuldete Unfall, falsch geparkt, geblitzt worden, beim Fahren mit dem Handy telefoniert, oder sogar eine Straftat begangen.

Schnell hat man dann Schwierigkeiten mit Versicherung, Polizei, Bußgeldbehörde oder sogar der Staatsanwaltschaft.

Hier helfen wir Ihnen gerne weiter:

Im Verkehrszivilrecht regulieren wir gerne Ihren Verkehrsunfall und denken dabei auch an exotischere Schadensersatzpositionen, die sogar viele Kollegen vergessen (z.B. Haushaltsführungsschaden).

Gerne kürzen Versicherungen bei der Schadensregulierung einzelne Positionen um teilweise mehrere hundert Euro.

Wir haben zusammen mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Unfallregulierung.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein, falsch geparkt zu haben, am Steuer mit dem Handy telefoniert zu haben, etc.

Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf der

-          Nötigung im Straßenverkehr

-          Trunkenheitsfahrt

-          Gefährdung des Straßenverkehrs

-          Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

-          Fahrlässigen Körperverletzung

Rechtsanwalt Max Stadler ist Fachanwalt für Strafrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht helfen wir Ihnen im Umgang mit der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes, wenn es Probleme gibt hinsichtlich:

-          Fahrerlaubnis (Entziehung oder Erteilung)

-          MPU-Anordnungen

Rechtsanwälte

Stadler, Rankl, Stadler GbR
Dr.-Schott-Straße 14
94227 Zwiesel
Anfahrtsbeschreibung

Bürozeiten

Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr

Damit Sie in unserem Büro in Zwiesel keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer
Telefonnummer 09922 / 8469-0 oder über unser Kontaktformular.

Es stehen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.