Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr ist schnell einmal etwas passiert: der selbstverschuldete oder fremdverschuldete Unfall, falsch geparkt, geblitzt worden, beim Fahren mit dem Handy telefoniert, oder sogar eine Straftat begangen.
Schnell hat man dann Schwierigkeiten mit Versicherung, Polizei, Bußgeldbehörde oder sogar der Staatsanwaltschaft.
Hier helfen wir Ihnen gerne weiter:
Im Verkehrszivilrecht regulieren wir gerne Ihren Verkehrsunfall und denken dabei auch an exotischere Schadensersatzpositionen, die sogar viele Kollegen vergessen (z.B. Haushaltsführungsschaden).
Gerne kürzen Versicherungen bei der Schadensregulierung einzelne Positionen um teilweise mehrere hundert Euro.
Wir haben zusammen mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Unfallregulierung.
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein, falsch geparkt zu haben, am Steuer mit dem Handy telefoniert zu haben, etc.
Im Verkehrsstrafrecht verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf der
- Nötigung im Straßenverkehr
- Trunkenheitsfahrt
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässigen Körperverletzung
Rechtsanwalt Max Stadler ist Fachanwalt für Strafrecht
Im Verkehrsverwaltungsrecht helfen wir Ihnen im Umgang mit der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes, wenn es Probleme gibt hinsichtlich:
- Fahrerlaubnis (Entziehung oder Erteilung)
- MPU-Anordnungen