Immobilienrecht
Gerade in Zeiten unsicherer Finanzmärkte gewinnt die Immobilie wieder mehr an Bedeutung. Das Immobilienrecht als Teil der Rechtsordnung enthält die Regeln, die für die Beherrschung der Sachgüter durch den Menschen maßgeblich sein sollen. Unser geltendes Immobilienrecht basiert auf dem Grundsatz der Anerkennung des Privateigentums als Ausdruck der Freiheit der Persönlichkeit, der Vertragsfreiheit, der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung und der Gewerbefreiheit. Diese Rechte werden allerdings auch durch den Staat eingeschränkt. Das Immobilienrecht regelt die dieser Systematik innewohnende Spannung zwischen Freiheit und Bindung des Eigentums einerseits und andererseits die Beziehungen der einzelnen Rechtsgenossen untereinander.
Sie erhalten von uns Unterstützung bei Rechtsfragen gegenüber der öffentlichen Hand, wie z. B. Baugenehmigung, Enteignung, Erschließungsbeitrag usw. Wir helfen auch gerne im Rahmen der Rechtsbeziehung zu Privaten, wie bei einem Kaufvertrag, Gewährleistung, Grundschuld, Hypothek, Grunddienstbarkeit, Grundpfandrechte, Grundstücksvertrag, Eintragung einer Vormerkung, Grundstücksübereignung, Mietvertrag, Pachtvertrag, Kündigung usw.