Fachanwalt für Strafrecht
Am 02.09.2013 hat die Rechtsanwaltskammer München Herrn Rechtsanwalt Max Stadler aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Vorausgegangen war neben einer jahrelangen schwerpunktmäßigen Tätigkeit in nahezu allen Bereichen des Strafrechts ein 120 Unterrichtsstunden umfassender Lehrgang, der auch 3 Abschlußklausuren beinhaltete.
Herr Rechtsanwalt Stadler vertritt Sie u.a. gerne auf folgenden Gebieten des Strafrechts:
- allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht
- Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltverbrechen)
- Sexualdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Steuerstrafrecht
- Revisionen in Strafsachen
Rechtsanwalt Max Stadler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht