Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht im klassischen Sinne umfasst nicht nur den sog. BGB-Bauvertrag sowie den sog. VOB-Vertrag, sondern auch zahlreiche Bauvertragssonderformen und insbesondere oft nur Spezialisten bekannte Regelungen verschiedenster Art. Beim Hausbau ist neben dem eigentlichen Bauvertrag oft auch ein Bauträgervertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung sowie der Gewerbeordnung zu berücksichtigen. Die Bandbreite des Baurechtsgebiets ist deshalb sehr groß. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in allen baurechtlich relevanten Regelungsgebieten und deren Anwendung. Dabei ist unser Tätigkeitsfeld nicht auf die Theorie beschränkt. Nicht der Kanzlei-Schreibtisch allein, sondern auch die Baustelle, der Baucontainer, das Baubüro, die Werkstatt, letztlich das „Bauobjekt“ bzw. der buchstäbliche „Stein des Anstoßes“ bei Baumängeln sind Teil unseres Arbeitsalltags. Wir machen uns ein eigenes Bild vom Bauwerk und der Bauleistung. Sich für die Arbeit des Bauingenieurs, aber auch des Poliers, Gerätefahrers, Maurers, Installateurs, Monteurs, Bauleiters oder Magaziners vor Ort zu interessieren bedeutet gleichzeitig zur damit ausgedrückten Wertschätzung auch wieder das eigene Wissen aufzupolieren, den Horizont damit zu erweitern und so letztlich die optimale Mandatsbearbeitung zu gewährleisten. Der Bauanwalt zeichnet sich durch seine Praxisorientierung aus. Nur so ist es in vielen Fällen möglich, die Mängel des im Rohbau befindlichen Hauses zu besichtigen oder die etwa anstehende Abrechnungsproblematik unmittelbar vor Ort nachvollziehen zu können.

Wir besitzen die uneingeschränkte Bereitschaft und Kompetenz, die Probleme bereits vor Ort zu lösen.

Rechtsanwälte

Stadler, Rankl, Stadler GbR
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