Fachanwalt für Verkehrsrecht
Am 23.12.2013 hat die Rechtsanwaltskammer München Herrn Rechtsanwalt Max Stadler aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.
Bereits seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Januar 2005 war Herr Rechtsanwalt Max Stadler schwerpunktmäßig auf nahezu allen Bereichen des Verkehrsrechts tätig.
Nach nunmehr erfolgreichem Absolvieren eines 120 Unterrichts- und Klausurstunden umfassenden Fachanwaltslehrgangs dokumentiert nun die Gestattung zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung die besondere Sachkunde Herrn Rechtsanwalts Max Stadler auf folgenden Rechtsgebieten:
- Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung, Kraftfahrzeugkauf, Gewährleistungsrecht)
- Verkehrsstrafrecht (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr, u.a.)
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Geschwindigkeitsverstöße, Parkverstoß, Abstandsunterschreitung, u.a.)
- Verkehrsverwaltungsrecht (Entziehung der Fahrerlaubnis, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, u.a.)
Rechtsanwalt Max Stadler ist auch Fachanwalt für Strafrecht