Fachanwältin für Familienrecht
Am 28.06.2013 hat die Rechtanwaltskammer München Frau Rechtsanwältin Heidemarie Rankl aufgrund ihrer nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.
Vorausgegangen war neben einer jahrelangen schwerpunktmäßigen Tätigkeit in allen Bereichen des Familienrechts ein 120 Stunden umfassender anwaltsspezifischer Lehrgang und die erfolgreiche Anfertigung von 4 Klausuren (Aufsichtsarbeiten) unter Prüfungsbedingungen.
Frau Rechtsanwältin Heidemarie Rankl vertritt Sie gerne in allen Fragen des Familienrechts mit ihrer besonderen Erfahrung und Kompetenz.