Strafrecht

Hier ist oft eine rechtzeitige Rechtsberatung entscheidend!!

Ist man als Beschuldigter plötzlich mit einem Strafverfahren konfrontiert, begeht man durch die nervliche Belastung oftmals Fehler, die sich später oft genug nicht mehr beheben lassen (das berühmte „Wort zu viel“).

Polizei und Staatsanwaltschaft wissen das und versuchen oft, den Beschuldigten in einer „Überrumpelungssituation“ zu einer Einlassung zu bewegen.

Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat erhoben wird, lassen Sie sich am besten bereits vor der ersten Vernehmung anwaltlich beraten oder machen Sie zumindest vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Egal, was Ihnen der Vernehmungsbeamte erzählt: daß Sie Ihr Schweigerecht ausüben, darf Ihnen ein Richter nicht anlasten. Und ein strafmilderndes Geständnis können Sie im Laufe des Verfahrens immer noch abgeben.

Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte entwickeln wir gemeinsam ein Verteidigungskonzept, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Rechtsanwalt Max Stadler ist Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwälte

Stadler, Rankl, Stadler GbR
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