Richtig Erben und Vererben

Das Erbrecht ist eine komplizierte und weitläufige Materie und wirft viele Fragen auf:

  • Gesetzliche Erbfolge – Wer erbt nach dem Gesetz?
  • Die Ausschlagung einer Erbschaft – Fristen beachten – Formfehler vermeiden
  • Haftung des Erben für Schulden des Erblassers
  • Die Erbengemeinschaft – Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbschaft unter mehreren Miterben
  • Der Erbschein – Braucht der Erbe einen Erbschein? – Wo kann dieser beantragt werden?
  • Der Nachlass – Was gehört zur Erbschaft? – Was fällt nicht in das Erbe?
  • Testament und Erbvertrag – Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? (Erbeinsetzung Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung, Auflagen, Enterbung/Pflichtteilsentziehung, Wiederverheiratungsklausel, Pflichtteilsklausel etc.)
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche – Wer ist pflichtteilsberechtigt und mit welcher Pflichtteilsquote?
  • Vorsorgevollmacht

Das gesetzliche Erbrecht beruht auf dem Gedanken, dass sich das Vermögen des Verstorbenen innerhalb der Familie – Verwandtschaft – weitervererben soll. Neben diesen Verwandten steht dem Ehegatten und dem eingetragenen Lebenspartner ein gesetzliches Erbrecht zu.

Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese ist jedoch oftmals von dem Erblasser nicht gewünscht.

Durch die Errichtung eines Testaments kann nicht nur Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge genommen werden, sondern es wird auch späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorgebeugt.

Im Rahmen der Testierfreiheit gibt es zahlreiche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Formulierung und Ausgestaltung ist jedoch Vorsicht geboten.

Unklare, falsche und lückenhafte Formulierungen führen meist zu ungewünschten und überraschenden Konsequenzen. Streitigkeiten über Wirksamkeit und Auslegung von letztwilligen Verfügungen – die man ja eigentlich durch Errichtung derselben verhindern wollte – sind dann vorprogrammiert.

Vom Erbfall ist es oft leider nicht weit zum Erbstreit. Ein Erbstreit kann große Werte vernichten und den Familienfrieden auf Dauer zerstören.

Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitiger fachlicher Rat, genaue Planung und rechtlich fundierte eindeutige Gestaltung erforderlich.
Die Kanzlei Stadler-Rankl-Stadler betreut Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dies betrifft nicht nur die streitige Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch die testamentarische Gestaltung zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten, sowie juristischer Hilfestellung bei gewünschten einvernehmlichen Lösungen.

Beim Abfassen von Testamenten und Erbverträgen, Auslegungen letztwilliger Verfügungen sowie das Aufzeigen von Rechtsfolgen eines vorhandenen Testaments oder Erbvertrages aber auch bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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